Was man über Sekt wissen sollte!

Was man über Sekt wissen sollte!

Um aus Wein Sekt zu bereiten, muss eine zweite Gärung erfolgen. Sekt in der Flasche vergoren hat eine Lagerzeit von mind. 9 Monaten; im Fass 6 Monate. Das Cuvée ist der Grundwein eines Sektes

Die Geschmacksbezeichnungen von Sekt GLEICHEN NICHT denen des Weines:

Sektbezeichnung   Weinbezeichnung  
BRUT 00 - 15 gr. RZ TROCKEN 0 - 09 gr. RZ
EXTRA DRY 12 - 20 gr. RZ HALBTROCKEN 9 - 18 gr. RZ
TROCKEN 17 - 35 gr. RZ MILD ab 18 gr. RZ
HALBTROCKEN 33 - 50 gr. RZ    
Das Aussehen, der Verschluss sowie die Größe einer Sektflasche sind gesetzlich geregelt.
Der Inhalt einer Flasche (Sektflaschen dürfen kein zweites Mal verwendet werden!)
1/4 Flasche 0,2 Ltr. etwa 2 Gläser
1/2 Flasche
0,375 Ltr.
etwa 3,5 Gläser
1/1 Flasche 0,75 Ltr. etwa 6,5 Gläser
2/1 Flasche
1,5 Ltr.
etwa 14 Gläser
4/1 Flasche 3,0 Ltr. etwa 30 Gläser      
Der Fiskus erhebt auf jede Flasche Sekt 1,02 € Sektsteuer

 

REUTER & STURM GmbH,  Sekt- und Weinkellerei,  Bahnhofstraße 15,  D-65396 Walluf im Rheingau,  Telefon (06123) 990556,  Telefax (06123) 990558,  E-Mail: sekt@reuter-sturm.de